Bundeskartellamt | Ist Amazons vorgehen bereits eine „missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“?

6. Oktober 2015

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Das Vorgehen Amazon´s in Bezug auf Onlinehändler, die über Amazon Market Place verkaufen, steht regelmäßig in den Schlagzeilen. Dies passiert mittlerweile so häufig, dass man sich langsam fragen muss, warum es noch nicht die Behörden auf den Plan gerufen hat. In einem offenen Brief an das Bundeskartellamt (siehe unten) versuche ich meinerseits nun, das Thema auf die politische Agenda zu rufen:

info@bundeskartellamt.bund.de

Offener Brief an das Bundeskartellamt: Ist Amazons vorgehen bereits eine „missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“?

Coesfeld, 06.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Amazon bündelt mittlerweile 50% der Onlineverkäufe in Deutschland in seinem Marktplatz. Auf diesem Marktplatz ist Amazon selbst jedoch auch als Verkäufer tätig. In dieser Doppelrolle benachteiligt Amazon regelmäßig die Verkäufer. Hier liegt meiner Einschätzung nach ein Missbrauch der Marktmacht vor. Als Händler im Online-Business liegt der Anteil des Umsatzes, der auf Amazon erzielt wird, zwischen 20 und 100%. Daher frage ich hiermit an, wie das Bundeskartellamt diesen Sachverhalt einschätzt und ob bereits über Regelungen nachgedacht wird?

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Hölscher

 

 Bild Quelle: http://amazon-presse.de

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